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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4144883-2
Sachbegriff Beschuldigter
Quelle B 1986
Erläuterungen Definition: Als „Beschuldigter im weiteren Sinne“ wird der Beschuldigte von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft des Urteils bezeichnet. Es wird allerdings im Rahmen der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte weiter differenziert, wodurch sich abweichende Bezeichnungen ergeben: Im Ermittlungsverfahren wird er als „Beschuldigter“, nach Anklageerhebung als „Angeschuldigter“ und mit Eröffnung des Hauptverfahrens als „Angeklagter“ bezeichnet (§ 157 StPO).
Synonyme Verdächtiger
Verdächtigter
Tatverdächtiger
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Angeklagter
Verwandter Begriff: Angeschuldigter
Verwandter Begriff: Tatverdacht
DDC-Notation 345.056
Systematik 7.8a Rechtspflege, Prozessrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Untergeordnet 1 Datensatz
  1. Mitbeschuldigter
    Beschuldigter
Thema in 220 Publikationen
  1. Ausschluss der beschuldigten Person von Einvernahmen im Vorverfahren
    Engel, Yannick. - Zürich : Schulthess, 2023
  2. Das Recht des mittellosen Beschuldigten auf unentgeltlichen Verteidigerbeistand.
    Schaum, Matthias. - Berlin : Duncker & Humblot, 2023, 1. Auflage
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 18 Publikationen
  1. Die Erforschung des Sachverhalts im Prozeß.
    Döhring, Erich. - Berlin : Duncker & Humblot, 2023, 1. Auflage
  2. Die Selbstbelastungs- und Aussagefreiheit des Beschuldigten nach deutschem und englischem Recht
    Epik, Aziz. - Berlin : Humboldt-Universität zu Berlin, 2023
  3. ...





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