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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4158507-0
Sachbegriff Günstigkeitsprinzip
Quelle M (unter Tarifvertrag)
Münchener Rechts-Lex.
Erläuterungen Definition: Generell ist ein Günstigkeitsprinzip ein Rechtsgrundsatz, bei dem die für den Betroffenen günstigere Rechtsnorm gilt, wenn verschiedene Rechtsnormen miteinander kollidieren; Im Arbeitsrecht geregelt in § 4 Abs. 3 TVG; SW Tarifvertrag ist nicht pleonastisch; Anwendung auch im IPR, geht damit über die Def. in M und Münchener Rechts-Lex. hinaus
DDC-Notation 344.01891
340.9
Systematik 7.11a Arbeitsrecht, Sozialrecht, Recht der Tarifverträge ; 7.1a Recht allgemein, Rechtsphilosophie ; 7.14 Internationales Recht (einschließlich Völkerrecht und Recht der Europäischen Gemeinschaften, Europäischen Union), Kollisionsrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 58 Publikationen
  1. Das Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht.
    Belling, Detlev W.. - Berlin : Duncker & Humblot, 2023, 1. Auflage
  2. Möglichkeiten und Grenzen ablösender Betriebsvereinbarungen
    Koneberg, Xaver. - Baden-Baden : Nomos, 2023, 1. Auflage
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 11 Publikationen
  1. Rechtsquellen im Arbeitsrecht. Normenpyramide und Günstigkeitsprinzip
    Becker, Christin. - München : GRIN Verlag, 2020, 1. Auflage, digitale Originalausgabe
  2. Rechtsquellen im Arbeitsrecht. Normenpyramide und Günstigkeitsprinzip
    Becker, Christin. - München : GRIN Verlag, 2020, 1. Auflage
  3. ...





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