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Ergebnis der Suche nach: "4003550-5"



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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4003550-5
Sachbegriff Aufsichtsrat
Quelle M
Erläuterungen Definition: Ein Aufsichtsrat ist das Organ einer Kapitalgesellschaft, das für die Überwachung der Geschäftsführung zuständig ist.
Verwendungshinweis: Benutzt für das Deutsche und Internationale Recht; für das Schweizer Recht benutze Revisionsstelle; Aktiengesellschaft wird nicht als pleonastisch behandelt.
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Board of directors
Verwandter Begriff: Revisionsstelle
DDC-Notation 658.422
346.06642
Systematik 7.10a Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsaufsicht ; 10.11a Betriebswirtschaftslehre (Allgemeines), Unternehmen, Management
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Andere Normdaten RAMEAU: Conseils de surveillance
Untergeordnet 1 Datensatz
  1. Aufsichtsratsmitglied
    Aufsichtsrat
Thema in 825 Publikationen
  1. Cyberrisiken und Unternehmensorganisation
    Schuck, Jonas David. - Berlin : Duncker & Humblot, [2025]
  2. Die Befugnis des Aufsichtsrats zu vorstandsunabhängigen Mitarbeiterkontakten
    Kiewel, Christian. - Berlin : Duncker & Humblot, 2025, 1. Auflage
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 336 Publikationen
  1. AI AR – Der Einsatz Künstlicher Intelligenz aus Perspektive des Aufsichtsrats
    Enthalten in Schmalenbach Impulse Bd. 6: 1-13
  2. Aufsichtsrat der AG im Bankgesellschaftsrecht
    Berlin : Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, 2025, 1. Auflage
  3. ...





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