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						Erneuertes und geschäftes Edict daß hinführo zum Besten der einländischen Papier-Mühlen, weder Lumpen, noch Papier-Mühlen, weder Lumpen, noch Papier-Späne, Abschnitzel von Pergament und andern Häuten, Schaaf-Füsse und andere zum Leimmachen erforderliche Materialien bey der hierinnen festgesetzten Strafe, weiter aus dem Lande geführet und debitiret werden sollen Friedrich I., Preußen, König. - [S.l.]   : [s.n.]Berlin ( : Georg Jacob Decker), 1777
					
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						Edict, wie es zur Aufnahme der einländischen Papier-Mühlen mit den Lumpen gehalten werden soll Friedrich I., Preußen, König. - [S.l.]   : [s.n.]Berlin ( : Christian Albrecht Gäbert), 1747
					
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						Edict, wie es zur Aufnahme der einländischen Papier-Mühlen mit den Lumpen gehalten werden soll Friedrich I., Preußen, König. - [S.l.]   : [s.n.]Stettin ( : Johann Freidrich Spiegel), 1747
					
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