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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4162945-0
Sachbegriff Justizgewährungsanspruch
Quelle B 1986
Creifelds (20. Aufl.)
Erläuterungen Definition: Der Justizgewährungsanspruch ist ein subjektiv-öffentliches Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat auf Bereitstellung von Gerichten, die in angemessener Zeit und auf prozessual ordnungsgemäße Weise Entscheidungen treffen. Er wird u. a. aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitet und stellt die Kehrseite des staatlichen Gewaltmonopols dar.
Synonyme Justizgewähranspruch
Justizgewährleistungsanspruch
Rechtsgewährungsanspruch
Oberbegriffe Anspruch
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Rechtsweggarantie
Verwandter Begriff: Justizverweigerung
DDC-Notation 342.085
347
Systematik 7.3 Staatsrecht, Verfassungsrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 35 Publikationen
  1. Subjektive Privatrechte und Normvollzug
    Thönissen, Stefan Frederic. - Tübingen : Mohr Siebeck, 2022, 1. Auflage
  2. Subjektive Privatrechte und Normvollzug
    Thönissen, Stefan Frederic. - Tübingen : Mohr Siebeck, [2022]
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 2 Publikationen
  1. §§ 916-1066
    Berlin/Boston : De Gruyter, 2019, 5., neu bearb. Auflage
  2. BEDINGT VERFASSUNGSBEREIT – VORWORTE (II) – Band II v VII
    August, Pierre. - Berlin : epubli, 2017, 1. Auflage





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