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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/1051614252
Sachbegriff Münzherr
Quelle Haberkern
Wikipedia (Stand: 01.10.2020): https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=M%C3%BCnzherr&oldid=189821680
Erläuterungen Definition: Ein Münzherr ist der Besitzer der Münzhoheit innerhalb eines bestimmten Territoriums[1] und war früher eine mit dem Münzregal ausgestattete Person oder Stadt, die Münzen prägen ließ.
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Münzhoheit
DDC-Notation 343.032
Systematik 7.2c Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte: Neuzeit ; 7.9a Finanzrecht ; 16.2 Quellen und Historische Hilfswissenschaften ; 9.4ab Einzelne Berufe, Tätigkeiten, Funktionen; Religionszugehörigkeit, Weltanschauung
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Maschinell verknüpft mit 1 Publikation
  1. Von Kriegsherren und Münzherren
    Eichelmann, Dr. Wolfgang. - Hamburg : tredition, 2020, 1. Auflage





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