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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4172321-1
Sachbegriff Obliegenheit
Quelle M
Dt. Rechts-Lex.
Erläuterungen Definition: Eine Obliegenheit ist eine Verhaltensanforderung, deren Nichtbeachtung dazu führt, dass der Adressat eine bereits erworbene günstige Rechtsposition verliert oder sich auf Rechte nicht berufen kann, die ansonsten entstünden.
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Pflicht
DDC-Notation 346.022
Systematik 7.12 Bürgerliches Recht ; 7.12b Schuldrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Andere Normdaten LCSH: Duty
RAMEAU: Devoir
Thema in 34 Publikationen
  1. Die Rechtsnatur versicherungsvertragsrechtlicher Obliegenheiten im Lichte des historischen und gegenwärtigen Theorienstreits
    Kunz, Fabian Alexander. - Hamburg : Verlag Dr. Kovac GmbH, 2023, 1. Auflage
  2. Die Rechtsnatur versicherungsvertragsrechtlicher Obliegenheiten im Lichte des historischen und gegenwärtigen Theorienstreits
    Kunz, Fabian Alexander. - Hamburg : Verlag Dr. Kovač, 2023
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 6 Publikationen
  1. Wohnungslüftung als Obliegenheit des Wohnraummieters?
    Gebhardt, Paul Alexander. - Meißen : Hochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FH), Fortbildungszentrum des Freistaates Sachsen, 2024
  2. Zu viel verlangt : die „RKI-Dashboard-Obliegenheit“
    Müller, Leo. - Berlin : Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, 2021
  3. ...





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