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Sachbegriffe
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Sachbegriff Insolvenzfähigkeit
Quelle Creifelds (20. Aufl.)
Erläuterungen Definition: Insolvenzfähigkeit bezeichnet in materieller Hinsicht die Fähigkeit eines Rechtssubjekts, in den Zustand der Insolvenz zu geraten. Insolvenzfähigkeit bezeichnet in formeller Hinsicht die Fähigkeit eines Rechtssubjekts, Gegenstand eines Insolvenzverfahrens zu sein.
Oberbegriffe Insolvenz
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Konkursfähigkeit
DDC-Notation 346.078
Systematik 7.8a Rechtspflege, Prozessrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 4 Publikationen
  1. Insolvenzfähigkeit der Kirchengemeinde
    Zumbült, Martin. - Essen : Ludgerus-Verl., 2013
  2. Die geordnete gebietskörperschaftliche Insolvenz am Beispiel deutscher Kommunen
    Hoffmann, Maximilian F. R.. - Frankfurt, M. : Lang, 2012
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 1 Publikation
  1. Zur Problematik des Einsatzes von Finanzderivaten zur Absicherung von Investitionen in öffentlichen Kommunen im Rahmen des öffentlichen Rechts
    Roepke, Karsten. - München : GRIN Verlag, 2010, 1. Auflage, digitale Originalausgabe





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