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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4063192-8
Sachbegriff Versicherungsmakler
Quelle § 59 Abs. 3 S. 1 VVG
Gabler
Erläuterungen Definition: Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber, den potentiellen Versicherungsnehmer, Versicherungsverträge vermittelt oder abschließt, ohne von einem Versicherer oder Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Versicherungsmakler ist, anders als der Versicherungsvertreter, nicht Absatzhelfer des Versicherers, sondern Beschaffungsorgan des Versicherungsnehmers Er steht also in der Sphäre des Versicherungsnehmers, der mit ihm durch den Maklervertrag verbunden ist.
Synonyme Versicherungsbroker
Oberbegriffe Handelsmakler
Versicherungsvermittler
DDC-Notation 368.0023
368.0092
Systematik 10.14 Versicherung ; 9.4ab Einzelne Berufe, Tätigkeiten, Funktionen; Religionszugehörigkeit, Weltanschauung
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Beispiele 7 Begriffe
  1. Signal Iduna Vertriebspartnerservice
    Firma (kif)
  2. Miske & Loeck
    Firma (kif)
  3. ...
Untergeordnet 1 Datensatz
  1. BWV Versicherungsbroker AG
    Organisation (kiz)
Thema in 105 Publikationen
  1. Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers
    Wien : LexisNexis, 2023, 3., neu bearbeitete Auflage
  2. Verbote von Versicherungsmaklerprovisionen im EU-Binnenmarkt
    Jaeger, Thomas. - Wien : Jan Sramek Verlag, [2022]
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 76 Publikationen
  1. Die wirtschaftliche Bedeutung der Maklerpools
    Beenken, Matthias. - Dortmund : Fachhochschule Dortmund, 2025
  2. Ohne Pool geht es (fast) nicht
    Beenken, Matthias. - Dortmund : Fachhochschule Dortmund, 2025
  3. ...





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