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Sachbegriffe
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Sachbegriff Amtshaftung
Quelle M
Erläuterungen Definition: Amtshaftung ist ein deliktsrechtlicher Sondertatbestand, der die persönliche Haftung einer hoheitlich handelnden Person wegen der schuldhaften Verletzung einer Amtspflicht vorsieht, die ihr gegenüber einem durch ihr Verhalten geschädigten Dritten obliegt.
Synonyme Beamtenhaftung
Amtsträger / Haftung
Beamter / Haftung
Oberbegriffe Haftung
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Staatshaftung
DDC-Notation 342.088
352.885
Systematik 7.12b Schuldrecht ; 7.3 Staatsrecht, Verfassungsrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Beispiele 2 Begriffe
  1. Österreich / Organhaftpflichtgesetz
    Werk (wit)
  2. Österreich / Amtshaftungsgesetz
    Werk (wit)
Thema in 185 Publikationen
  1. Die Haftung für durchgangsärztliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihrer Rechtsnatur.
    Schwuchow, Noreen. - Berlin : Duncker & Humblot, 2024, 1. Auflage
  2. Die Haftung für durchgangsärztliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihrer Rechtsnatur
    Schwuchow, Noreen. - Berlin : Duncker & Humblot, [2024]
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 33 Publikationen
  1. eBook Staatshaftungsrecht
    Hemmer, Karl-Edmund. - Würzburg : Hemmer-Wüst, 2023, 6. Auflage, revidierte Ausgabe
  2. Großkommentar zum ABGB - Klang Kommentar
    Wien : Verlag Österreich, 2023, 3. Auflage
  3. ...





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