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Sachbegriffe
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Sachbegriff Staatshaftung
Quelle Münchener Rechts.-Lex. (gegen M u. B)
Erläuterungen Definition: Staatshaftung bezeichnet die Einstandspflicht eines Hoheitsträgers für die Folgen seines Handelns. Im engeren Sinne umfasst die Benennung nur hoheitliches und rechtswidriges Handeln; im weiteren Sinne bezieht sie sich auch auf privatrechtliches und rechtmäßiges Handeln.
Synonyme Haftung / Staat
Staatshaftungsrecht
Öffentlich-rechtliche Ersatzleistung
Öffentlich-rechtliche Wiedergutmachung
Oberbegriffe Allgemeines Verwaltungsrecht
Haftung
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Amtshaftung
DDC-Notation 352.885
342.088
Systematik 7.3 Staatsrecht, Verfassungsrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Andere Normdaten LCSH: Government liability
RAMEAU: État -- Responsabilité
Beispiele 4 Begriffe
  1. Brandenburg / Staatshaftungsgesetz
    Werk (wit)
  2. Deutschland / Staatshaftungsgesetz
    Werk (wit)
  3. ...
Untergeordnet 1 Datensatz
  1. Folgenbeseitigungsanspruch
    Anspruch
Thema in 332 Publikationen
  1. Recht der staatlichen Ersatzleistungen
    Fritz, Markus. - Wiesbaden : KSV Medien, 2025
  2. Das Unterlassen im Staatshaftungsrecht :zugleich ein Beitrag zum Umgang mit Ermessensfehlern im Staatshaftungsrecht
    Funke, Moritz. - Tübingen : Mohr Siebeck, [2024]
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 68 Publikationen
  1. Das Unterlassen im Staatshaftungsrecht
    Funke, Moritz. - Tübingen : Mohr Siebeck, 2024, 1. Auflage
  2. Das verfassungsrechtliche Gebot der Verantwortung deutscher Politiker im Bundestag sowie deren Haftung im Zivilrecht
    Özer, Ulay. - Göttingen : Cuvillier Verlag, 2024, 1. Auflage
  3. ...





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