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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/7597606-7
Sachbegriff Zentraler Kontrahent
Quelle Gabler Bank
Erläuterungen Definition: Der Z.K. ist eine Einrichtung im Börsenhandel, die zwischen den Käufer und den Verkäufer geschaltet wird und als Vertragspartner für jeden der Beiden dient. Der Vertrag kommt nicht mehr direkt zwischen Käufer und Verkäufer zustande, sondern wird in zwei Verträge zerlegt: Einen Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Z.K. und einen zwischen Z.K. und Käufer, die Liefer- bzw. Zahlungsverpflichtungen gehen entsprechend auf den Z.K. über.
Synonyme Zentrale Gegenpartei
Central Counterparty
Oberbegriffe Börsenhandel
DDC-Notation 332.642
Systematik 10.9c Kapitalmarkt, Börse, Kapitalanlage
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 7 Publikationen
  1. Die neue Marktinfrastruktur im OTC Derivatehandel
    Weber, Max. - Baden-Baden : Nomos Verlag, 2019, 1. Auflage
  2. Die neue Marktinfrastruktur im OTC Derivatehandel
    Weber, Max. - Baden-Baden : Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, 2019, 1. Auflage
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 10 Publikationen
  1. Die Rolle der Clearing Banken nach EMIR. Neue Risiken aus CCP?
    München : GRIN Verlag, 2021, 1. Auflage, digitale Originalausgabe
  2. Die Rolle der Clearing Banken nach EMIR. Neue Risiken aus CCP?
    München : GRIN Verlag, 2021, 1. Auflage
  3. ...





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