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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4126049-1
Sachbegriff Anzeigepflicht
Quelle B 1986
B 2006 (online)
Erläuterungen Definition: Als Anzeigepflicht bezeichnet man die auf Gesetz oder Vertrag beruhende Rechtspflicht, Dritten bestimmte Tatsachen aus dem Bereich des Anzeigepflichtigen zur Kenntnis zu bringen.
Verwendungshinweis: Für die Pflicht, sich bei Wohnsitzwechsel bei bei der zuständigen Meldebehörde an- und abzumelden, verwende SW Meldepflicht.
Synonyme Meldepflicht <Anzeigepflicht>
Oberbegriffe Rechtspflicht
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Meldepflicht
Verwandter Begriff: Erklärungspflicht
DDC-Notation 340
Systematik 7.1a Recht allgemein, Rechtsphilosophie
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 130 Publikationen
  1. Die Hinweisgeberverantwortung des Wirtschaftsanwalts
    Thomssen, Philipp. - Berlin : Duncker & Humblot, 2025, 1. Auflage
  2. Die Hinweisgeberverantwortung des Wirtschaftsanwalts
    Thomssen, Philipp. - Berlin : Duncker & Humblot, [2025]
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 45 Publikationen
  1. Die Pflicht zur Anzeige von Straftaten nach kirchlichem und staatlichem Recht 
    Mückl, Stefan. - Augsburg : Universität Augsburg, 2026
  2. Anzeigepflicht von Änderungen (LfSt)
    Enthalten in NWB Nachrichten 3.2.2026
  3. ...





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