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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4306645-8
Sachbegriff Eingriffsnorm
Quelle Dt. Rechts-Lex.
Erläuterungen Definition: Eingriffsnormen sind zwingende inländische Rechtsnormen, die fundamentale Grundwerte der Rechtsordnung verkörpern und daher unabhängig von der Wahl eines ausländischen Vertragsstatuts und unabhängig vom Ergebnis kollisionsrechtlicher Verweisungen anzuwenden sind.
Verwendungshinweis: Achtung! Nur für international-rechtliche Zusammenhänge, nicht für Natur-Eingriffe verwenden. Verknüpfe dort Natur + Eingriff und weitere SWW
Synonyme Eingriffsregelung <Internationales Privatrecht>
Oberbegriffe Rechtsnorm
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Sonderanknüpfung
DDC-Notation 340.9
Systematik 7.14 Internationales Recht (einschließlich Völkerrecht und Recht der Europäischen Gemeinschaften, Europäischen Union), Kollisionsrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 47 Publikationen
  1. Die Bekämpfung von »Störungen des Wettbewerbs« nach § 32f GWB: Verfassungsrechtliche Einordnung und Kritik
    Nettesheim, Martin. - Berlin : Duncker & Humblot, 2024, 1. Auflage
  2. Die Bekämpfung von "Störungen des Wettbewerbs" nach § 32f GWB: verfassungsrechtliche Einordnung und Kritik
    Nettesheim, Martin. - Berlin : Duncker & Humblot, [2024]
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 32 Publikationen
  1. Berücksichtigung der ausländischen Eingriffsnormen im Art. 9 Rom I-VO
    Mühlbauer, Kristina. - Berlin : Humboldt-Universität zu Berlin, 2021
  2. Grüne Infrastruktur in der Bauleitplanung - Vollzugskontrolle von Grünfestsetzungen in Bebauungsplänen am Beispiel Lüneburgs
    Dorsch, Lukas. - Lüneburg : Leuphana Universität Lüneburg, 2020
  3. ...





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