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Die Vorkriegsverträge nach dem Friedensvertrag und das Verfahren vor den gemischten Schiedsgerichtshöfen nach dem Stande vom 1. März 1921, nebst e. Anh., enth. d. franz., belgische, engl. u. japan. Schiedsgerichtsordnung, sowie d. auf Vorkriegsverträge bezügl. Bestimmungen d. Friedensvertrages u. sonstiger deutscher u. ausländ. Gesetze, Dekrete usw. Grimm, Friedrich. - Essen : W. Girardet, 1921
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Sind Mitgliederbeiträge für einen Arbeitgeberbund, der an sich der Bestimmung des § 152 der Gewerbe-Ordnung unterliegt, klagbar? Grimm, Friedrich. - Essen-Ruhr : Westdeutscher Arbeitgeberbund f. d. Baugewerbe, 1913
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