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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4020676-2
Sachbegriff Gesetzesvorbehalt
Quelle Creifelds (14. Aufl.)
Erläuterungen Definition: Der Gesetzesvorbehalt ist ein Verfassungsgrundsatz, demgemäß bestimmte, wesentliche Entscheidungen dem förmlichen Gesetz vorbehalten bleiben, also ausschließlich vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber getroffen werden dürfen.
Synonyme Vorbehalt des Gesetzes
Oberbegriffe Vorbehalt
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Parlamentsvorbehalt
DDC-Notation 342.05
Systematik 7.3 Staatsrecht, Verfassungsrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 109 Publikationen
  1. Die staatliche Förderung gesellschaftlicher Organisationen
    Saro, Kristiane. - Heidelberg : C.F. Müller, [2025]
  2. Der Gesetzesvorbehalt im Privatrecht
    Jouannaud, Victor David. - Tübingen : Mohr Siebeck, [2024]
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 24 Publikationen
  1. Anforderungen an den Gesetzesvorbehalt bei Prüfungsannullierungen – BVerwG konkretisiert den Rückgriff auf allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht
    Renner, Hans. - Bonn : Fachinformationszentrum der Bundeswehr, 2025
  2. Warum die staatliche Förderung von Nichtregierungsorganisationen parlamentsgesetzlich zu regeln ist
    Kalscheuer, Fiete. - Berlin : Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, 2025
  3. ...





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