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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4433398-5
Sachbegriff Heimschlagsrecht
Quelle Rüssli, Markus: Die Heimschlagsrechte des zürcherischen Planungs- und Baugesetzes : mit Berücksichtigung der Gesetzgebung der anderen Kantone / Markus Rüssli. - Zürich : Schulthess, Polygraph. Verl., 1996.
Erläuterungen Definition: Institut des kantonalen Rechts, bildet neben der formellen u. materiellen Enteignung einen weiteren Entschädigungstatbestand für eigentumsbeschränkende Maßnahmen des Staates; beinhaltet das Recht des von einer ö.-r. Eigentumsbeschränkung betroffenen Eigentümers, vom Gemeinwesen die Übernahme seines Grundstücks zu Eigentum zu verlangen.
Verwendungshinweis: benutzt für das Schweizer Recht
Land Schweiz (XA-CH)
Oberbegriffe Enteignung
DDC-Notation 343.0252
Systematik 7.3 Staatsrecht, Verfassungsrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 1 Publikation
  1. Die Heimschlagsrechte des zürcherischen Planungs- und Baugesetzes
    Rüssli, Markus. - Zürich : Schulthess, Polygraph. Verl., 1996





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