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Art des Inhalts Einblattdruck
Titel Es liegt Veranlassung vor, an die Verfügung vom 25.1.1915 - IIa2 Nr. 6970 - zu erinnern, wonach die Veröffentlichung von Nachrichten (Abhandlungen und Abbildungen) über alle neueren Pioniernahkampfmittel wie Minenwerfer, Handgranaten, Gewehrgranaten, Brandminen, Flammenwerfer usw. verboten ist / VI. Armeekorps Stellv. Generalkommando. Freiherr von Seherr-Thoß
Person(en) Seherr-Thoss, ... von (Mitwirkender)
Organisation(en) Deutsches Reich. Armeekorps (6). Stellvertretendes Generalkommando (Herausgebendes Organ)
Verlag [S.l.] : [s.n.]
Hersteller Breslau : Stellv. Genkdo. VI. A. K.
Zeitliche Einordnung Entstehungszeit: 18.08.1917
Umfang/Format 1 Bl. ; 17 x 21 cm
Andere Ausgabe(n) Elektronische Reproduktion: Es liegt Veranlassung vor, an die Verfügung vom 25.1.1915 - IIa2 Nr. 6970 - zu erinnern, wonach die Veröffentlichung von Nachrichten (Abhandlungen und Abbildungen) über alle neueren Pioniernahkampfmittel wie Minenwerfer, Handgranaten, Gewehrgranaten, Brandminen, Flammenwerfer usw. verboten ist
Sprache(n) Deutsch (ger)
Beziehungen Teil von: Konvolut von Verordnungen und Bekanntmachungen des Stellvertretenden Generalkommandos des 6. Armeekorps
Teil von: Deutsche Bücherei (Leipzig): Weltkriegssammlung
Anmerkungen In Fraktur. - Nr. 216/8.17., Nr. 102
Status nach VGG: vergriffen
Exemplarbezogene Angaben Signatur: WKI 527/6/4-296 : Stellvertretendes Generalkommando des 6. Armeekorps

Leipzig Museum/Studiensammlungen : WKI 527/6/4-296
Signatur: WKI 527/6/4-296
Benutzung nur nach Rücksprache




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