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Link zu diesem Datensatz | https://d-nb.info/gnd/4119847-5 |
Sachbegriff | Gruppenfreistellungs-Verordnung |
Quelle | Münchener Rechts-Lex. (unter Gruppenfreistellung) |
Erläuterungen |
Definition: Verordnungen der Europäischen Union gemäß Art. 101 II AEUV über die Freistellung vom grundsätzlichen Kartellverbot des Art. 181 EGV. (Durch eine Gruppenfreistellungsverordnung werden bestimmte Gruppen von wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüssen von Unternehmensvereinigungen oder abgestimmten Verhaltensweisen von Unternehmen und/oder Unternehmensvereinigungen unter bestimmten Voraussetzungen vom grundsätzlichen Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und Verhaltensweisen (Kartellverbot) aus Artikel 101 AEU-Vertrag (ehemals Art. 81 EG-Vertrag) ausgenommen.) Verwendungshinweis: Nur benutzt für allgemeine Abhandlungen zu Gruppenfreistellungs-Verordnungen. Für die inhaltliche Erschließung einzelner vorliegender Gruppenfreistellungs-Verordnungen sowie von Dokumenten, die bestimmte Gruppenfreistellungs-Verordnungen zum Gegenstand haben, wird der jeweilige Werknormsatz verwendet. |
Land | Europa (XA) |
Synonyme |
Gruppenfreistellungsverordnung Block exemption regulation |
Oberbegriffe | Gruppenfreistellung |
Beziehungen zu Organisationen | Europäische Union |
DDC-Notation | 343.240721 |
Systematik | 7.14 Internationales Recht (einschließlich Völkerrecht und Recht der Europäischen Gemeinschaften, Europäischen Union), Kollisionsrecht |
Typ | Allgemeinbegriff (saz) |
Beispiele |
16 Begriffe
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Thema in |
71 Publikationen
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Maschinell verknüpft mit |
26 Publikationen
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