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BEKANNTMACHUNG Betrifft: Neuregelung des Passierscheinwesens für Juden. Częstochowa : [Verlag nicht ermittelbar]Częstochowa ( : "Kurier Częstochowski"), [25.03.1942]
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Bekanntmachung Betrifft: Verkauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen Częstochowa : [Verlag nicht ermittelbar]Częstochowa ( : "Kurier Częstochowski"), [30. X. 1942]
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Bekanntmachung Der Gouverneur des Distrikts Warschau hat folgende Anordnung für den Distrikt Warschau erlassen Mińsk-Mazowiecki : [Verlag nicht ermittelbar]Mińsk-Mazowiecki ( : Druk Z. Lissowski), 9. Dezember 1942
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BEKANNTMACHUNG Die Stadtverwaltung gibt bekannt Tomaszow/Lub., 1942
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Bekanntmachung Es werden in Zukunft für die als Kontingent abgelieferten Eier auch Zigaretten als Prämie ausgegeben und zwar erhält der Ablieferer für je 20 Eier 1 Prämie von 7 Zigaretten Garwolin : [Verlag nicht ermittelbar], 27.8.1942
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Bekanntmachung Hierdurch gebe ich zur Kenntnis, dass von allen Beziehern des Haushaltstroms ab 1. 8. 1942 folgender Monatsstromverbrauch destgesetzt wird Sokolow : [Verlag nicht ermittelbar]Sokolow-Wengrow ( : Kreisdruckerei), 5. August 1942
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Bekanntmachung Hiermit bringe ich zur Kenntnis aller Besitzer der Feuerversicherung unterliegender Gebäude und landwirtschaftlichen beweglichen Vermögens, dass die Einnahme der ersten Rate des Feuerversicherungsbeitrages von 1 April begonnen ist und bis 10 Juni 1942 dauern wird Tomaschow-Lub, 1942
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Bekanntmachung Hiermit hebe ich meine Bekanntmachung Nr. 198 vom 1. Juli 1942 auf Sokolow : [Verlag nicht ermittelbar]Sokolow-Wengrow ( : Kreisdruckerei), 22. Juli 1942
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Bekanntmachung Ich mache erneut darauf aufmerksam, dass Eingaben (Anträge) und Anlagen zu den Eingaben, die bei Dienststellen des Generalgouvernements eingebracht verden, der Stempelsteuerpflicht auf Grund des polnischen Stempelsteuergesetzes vom 1. Juli 1926 in der Fassung der Kundgebung des Finanzministers vom 7. Juni 1935 (Gesetzblatt R. P. Nr. 64 Pos. 404) unterliegen Sokolow : [Verlag nicht ermittelbar]Sokolow-Wengrow ( : Kreisdruckerei), 10. Januar 1942
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990 |
Bekanntmachung Nachdem in einigen Ortschaften des Kreises die Tollwut amtstierärztlich festgestellt wurde, verhänge ich auf Grund des Art. 70 der Verordnung des ehem. polnischen Staatspräsidenten vom 22.8.27 (G. Bl. Nr. 77) über sämtliche Ortschaften des Bezirkes Sokolow die Hundesperre u. ordne folgendes an Sokolow : [Verlag nicht ermittelbar]Sokolow-Wengrow ( : Kreisdruckerei), 20. März 1942
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