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Sachbegriffe
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Sachbegriff Nichtanwendungserlass
Quelle Desens, Marc: Bindung der Finanzverwaltung an die Rechtsprechung : Bedingungen und Grenzen für Nichtanwendungserlasse / Marc Desens. - Tübingen : Mohr Siebeck, 2011.
Erläuterungen Definition: Ein Nichtanwendungserlass ist die Anweisung eine Ministeriums gegenüber nachgeordneten Behörden, eine höchstrichterliche Entscheidung über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Nichtanwendungserlasse ergehen insbesondere im Bereich der Finanzverwaltung.
Oberbegriffe Verwaltungsvorschrift
DDC-Notation 343.04
Systematik 7.9b Steuerrecht, Zollrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 2 Publikationen
  1. Bindung der Finanzverwaltung an die Rechtsprechung
    Desens, Marc. - Tübingen : Mohr Siebeck, 2011
  2. Bindung der Finanzverwaltung an die Rechtsprechung
    Desens, Marc. - Tübingen : Mohr Siebeck, 2011, 1. Auflage
Maschinell verknüpft mit 1 Publikation
  1. Verfassungsrechtliche Kriterien und Grenzen für Nichtanwendungserlasse im Steuerrecht
    Pappa, Niki. - München : GRIN Verlag, 2013, 1. Auflage, digitale Originalausgabe





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