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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4840286-2
Sachbegriff Aufenthaltsregelung
Quelle Dt. Rechts-Lex.
Creifelds (18. Aufl.)
Erläuterungen Definition: Im Spannungs- u. Verteidigungsfall können die obersten Landesbehörden anordnen, dass der jeweilige Aufenthaltsort nur mit Erlaubnis verlassen, ein bestimmtes Gebiet nicht betreten werden darf oder die Bevölkerung besonders gefährdeter Gebiete vorübergehend evakuiert wird
Oberbegriffe Zivilschutz
DDC-Notation 344.0535
Systematik 7.5f Wehrrecht ; 7.6a Polizeirecht, Ordnungsrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)





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