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Link zu diesem Datensatz | https://d-nb.info/1032034939 |
Art des Inhalts | Einblattdruck |
Titel | Mit Rücksicht darauf, daß immer noch alkoholische Getränke von minderwertiger Beschaffenheit unter unrichtiger Anpreisung und überhöhter Preisforderung zur Nachsendung in das Feld in den Handel gebracht werden ... / Stellvertretendes Generalkommando I. Armeekorps, Sek. III b Nr. 749/3200. Gez. Graf zu Eulenburg ... |
Person(en) | Eulenburg, Karl zu (Mitwirkender) |
Organisation(en) | Deutsches Reich. Armeekorps (1). Stellvertretendes Generalkommando (Herausgebendes Organ) |
Verlag | Königsberg : [s.n.] |
Zeitliche Einordnung | Entstehungszeit: 24.11.1915 |
Umfang/Format | 1 Bl. ; 33 x 21 cm, [Maschinenschr.] |
Andere Ausgabe(n) | Elektronische Reproduktion: Mit Rücksicht darauf, daß immer noch alkoholische Getränke von minderwertiger Beschaffenheit unter unrichtiger Anpreisung und überhöhter Preisforderung zur Nachsendung in das Feld in den Handel gebracht werden ... |
Sprache(n) | Deutsch (ger) |
Beziehungen |
Teil von: Konvolut von Verordnungen und Bekanntmachungen des Stellvertretenden Generalkommandos des 1. Armeekorps Teil von: Deutsche Bücherei (Leipzig): Weltkriegssammlung |
Anmerkungen | Betr.: Verbot der Ausstellung von Alkohl in Ladenschaufenstern und Anpreisen von Feldpostpakten mit alkoholischem Inhalt. - Beglaubigte Abschrift |
Exemplarbezogene Angaben | Signatur: WKI 527/6/1-3 : Stellvertretendes Generalkommando des 1. Armeekorps |
Leipzig |
Museum/Studiensammlungen : WKI 527/6/1-3 Signatur: WKI 527/6/1-3 Benutzung nur nach Rücksprache |
