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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4157100-9
Sachbegriff Gesetzesvorlage
Quelle Dt. Rechts-Lex. (unter Gesetzgebungsverfahren A.)
Erläuterungen Definition: Benutzt für die schriftliche Fassung eines Gesetzgebungsvorhaben, das von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestags oder durch den Bundesrat beim Bundestag eingebracht wird (Art. 76 GG).
Oberbegriffe Gesetzentwurf
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Gesetzesinitiative
DDC-Notation 342.057
348.01
Systematik 7.3 Staatsrecht, Verfassungsrecht ; 7.1a Recht allgemein, Rechtsphilosophie
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Untergeordnet 1 Datensatz
  1. Wiedereinbringung <Politik>
    Gesetzesvorlage
Thema in 5 Publikationen
  1. Informationsansprüche der Bundestagsabgeordneten und Abgeordnetenrechte im Gesetzgebungsverfahren. Dokumentation der Schriftsätze in zwei Organstreitverfahren
    Murswiek, Dietrich. - Freiburg : Universität, 2016
  2. Linguistik rechtlicher Normgenese
    Vogel, Friedemann. - Berlin/Boston : De Gruyter, 2012
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 15 Publikationen
  1. Darf die Bundesregierung eine private Rechtsanwaltskanzlei mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragen?
    Kasper, Wenka. - München : GRIN Verlag, 2018, 1. Auflage, digitale Originalausgabe
  2. Änderungen der Verfassung der Russischen Föderation
    Doroshenko, Egor N.. - Potsdam : Universität Potsdam, 2014
  3. ...





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