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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4323972-9
Sachbegriff Liberum veto
Quelle B 1986
Wikipedia (Stand: 20.07.2020): https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Liberum_Veto&oldid=187597539
Erläuterungen Definition: Das so genannte Liberum Veto (lat. veto, dt. ich verbiete) war ein Einspruchsrecht im polnischen Parlament, dem Sejm. Dort hatte jeder Abgeordnete ab dem 16. Jh. das Recht, durch einen einzelnen Einspruch einen Beschluss zu verhindern oder zu Fall zu bringen, da Entscheidungen einstimmig gefällt werden mussten.
Zeit 1652-1791
Land Polen (XA-PL)
Geografischer Bezug Polen
Oberbegriffe Teil von: Vetorecht
DDC-Notation 328.438
Systematik 8.2a Innenpolitik ; 16.5 Geschichte einzelner Länder und Völker ; 7.2c Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte: Neuzeit
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Maschinell verknüpft mit 1 Publikation
  1. Die Maiverfassung und die zweite Teilung Polens
    Krüger, Alexandra. - München : GRIN Verlag, 2009, 1. Auflage, digitale Originalausgabe





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