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Der Wirtschaftsdünger und seine Behandlung im Hinblick auf die Forderungen der Zeit Schindler, Franz Friedrich. - Wien : Frick, 1917
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Des Kaisers Leibgardist Gellert, Georg. - Berlin : Meidinger, [1917]
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Die Flucht aus der Fremdenlegion zur deutschen Front Gellert, Georg. - Berlin : Meidinger, 1917
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Die Veröffentlichung von Nachrichten über das Einlaufen der chilenischen Bark "Tinto" mit deutschen Seeleuten in Drontheim und über das Eintreffen dieser Seeleute in Deutschland ist vorläufig verboten, insbesondere darf von dem Zusammenhange einzelner Leute mit der Besatzung des Kreuzers "Dresden" nichts veröffentlicht werden Breslau : [s.n.], 1917
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Die Veröffentlichung von Nachrichten über das Einlaufen der chilenischen Bark "Tinto" mit deutschen Seeleuten in Drontheim und über das Eintreffen dieser Seeleute in Deutschland ist vorläufig verboten, insbesondere darf von dem Zusammenhange einzelner Leute mit der Besatzung des Kreuzers "Dresden" nichts veröffentlicht werden Leipzig : Dt. Nationalbibliothek, 1917, [Online-Ausg.]
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Die Veröffentlichung zahlenmäßiger Angaben über den Betrieb der Rheinschiffahrt, vor allem von Verladetransporten an Lebensmitteln, namentlich unter Bezeichnung der Richtung und der einzelnen zur Verladung gelangten Gegenstände, ist verboten [S.l.] : [s.n.]Breslau ( : Stellv. Genkdo. VI. A. K.), 1917
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Die Veröffentlichung zahlenmäßiger Angaben über den Betrieb der Rheinschiffahrt, vor allem von Verladetransporten an Lebensmitteln, namentlich unter Bezeichnung der Richtung und der einzelnen zur Verladung gelangten Gegenstände, ist verboten Leipzig : Dt. Nationalbibliothek, 1917, [Online-Ausg.]
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Einführung in das Kriegssteuergesetz vom 21. Juni 1916 Mollat, Georg. - [s. l.] : [s. n.]Siegen ( : Buchholz), 1917
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Es liegt Veranlassung vor, an die Verfügung vom 25.1.1915 - IIa2 Nr. 6970 - zu erinnern, wonach die Veröffentlichung von Nachrichten (Abhandlungen und Abbildungen) über alle neueren Pioniernahkampfmittel wie Minenwerfer, Handgranaten, Gewehrgranaten, Brandminen, Flammenwerfer usw. verboten ist Leipzig : Dt. Nationalbibliothek, 1917, [Online-Ausg.]
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Es liegt Veranlassung vor, an die Verfügung vom 25.1.1915 - IIa2 Nr. 6970 - zu erinnern, wonach die Veröffentlichung von Nachrichten (Abhandlungen und Abbildungen) über alle neueren Pioniernahkampfmittel wie Minenwerfer, Handgranaten, Gewehrgranaten, Brandminen, Flammenwerfer usw. verboten ist [S.l.] : [s.n.]Breslau ( : Stellv. Genkdo. VI. A. K.), 1917
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