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Sachbegriffe
Link zu diesem Datensatz https://d-nb.info/gnd/4140701-5
Sachbegriff Spezialprävention
Quelle M
Creifelds (19. Aufl.)
Erläuterungen Definition: Als Spezialprävention bezeichnet man den Strafzweck, der darin besteht, dass der Täter durch die Bestrafung von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten werden soll. Dies soll durch Resozialisierung (positive Spezialprävention) oder durch Abschreckung des Täters bzw. Sicherung der Gesellschaft vor dem Täter (negative Spezialprävention) erreicht werden.
Synonyme Individualprävention
Oberbegriffe Strafzweck
Beispiel für: Strafrecht
Thematischer Bezug Verwandter Begriff: Relative Strafrechtstheorie
Prävention
DDC-Notation 345.001
Systematik 7.7a Strafrecht
Typ Allgemeinbegriff (saz)
Thema in 13 Publikationen
  1. Die Methode der richterlichen Straftatenprävention
    Schulte, Mirko. - Tübingen : Mohr Siebeck, 2016, 1. Auflage
  2. Die Methode der richterlichen Straftatenprävention
    Schulte, Mirko. - Tübingen : Mohr Siebeck, [2016]
  3. ...
Maschinell verknüpft mit 11 Publikationen
  1. Zur Antinomie der Strafzwecke
    Kinzel, Stefan. - Berlin : Duncker & Humblot, [2024]
  2. Zur Antinomie der Strafzwecke.
    Kinzel, Stefan. - Berlin : Duncker & Humblot, 2024, 1. Auflage
  3. ...





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