Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Ergebnis der Suche nach: idn=041448839
Link zu diesem Datensatz | https://d-nb.info/gnd/4144883-2 |
Sachbegriff | Beschuldigter |
Quelle | B 1986 |
Erläuterungen | Definition: Als „Beschuldigter im weiteren Sinne“ wird der Beschuldigte von der Einleitung des Ermittlungsverfahrens bis zur Rechtskraft des Urteils bezeichnet. Es wird allerdings im Rahmen der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte weiter differenziert, wodurch sich abweichende Bezeichnungen ergeben: Im Ermittlungsverfahren wird er als „Beschuldigter“, nach Anklageerhebung als „Angeschuldigter“ und mit Eröffnung des Hauptverfahrens als „Angeklagter“ bezeichnet (§ 157 StPO). |
Synonyme |
Verdächtiger Verdächtigter Tatverdächtiger |
Thematischer Bezug |
Verwandter Begriff: Angeklagter Verwandter Begriff: Angeschuldigter Verwandter Begriff: Tatverdacht |
DDC-Notation | 345.056 |
Systematik | 7.8a Rechtspflege, Prozessrecht |
Typ | Allgemeinbegriff (saz) |
Untergeordnet |
1 Datensatz
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Thema in |
221 Publikationen
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Maschinell verknüpft mit |
22 Publikationen
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